TMG im Impressum: Warum das seit 2024 nicht mehr stimmt.

von | Sep. 11, 2026 | Website Wissen | 0 Kommentare

Steht bei dir im Impressum noch „gemäß § 5 TMG“?

Dann solltest du deine Website einmal genauer anschauen. Denn das Telemediengesetz (TMG) gibt es in dieser Form bereits seit dem 14. Mai 2024 nicht mehr. Häh Stina, wir haben September 2026! Warum schreibst du diesen Beitrag jetzt noch, 27 Monate nach Gesetzesabschaffung? Well, gut das du fragt! Die Antwort ist einfach: Weil ich den Verweis trotzdem noch regelmäßig noch auf Websites sehe. Teilweise sogar auf Websites, die erst vor kurzer Zeit veröffentlicht oder überarbeitet wurden. Genau deshalb: einmal kurz nachschauen. 

„Gemäß § 5 TMG“

Wenn das gerade in deinem Impressum steht, ist das ein ziemlich guter Anlass, deine Website einmal auf Aktualität zu prüfen. Nicht nur im Impressum, sondern generell: Funktionieren alle Links noch, sind meine Texte noch aktuell und die Datenschutzerklärung freut sich auch über neues Futter!

Was war das TMG überhaupt?

Das Telemediengesetz (TMG) war ein deutsches Bundesgesetz, welches unter anderem Regelungen für sogenannte Telemedien enthalten hat, also auch für viele Websites. Eine der bekanntesten Stellen, zumindest für uns Webdesigner, war dabei: § 5 TMG Allgemeine Informationspflichten.

Dieser Paragraph legte einfach nur fest, welche Angaben im Impressum einer Website stehen mussten. Daher kommt auch der Satz, den du wahrscheinlich schon hundertmal in Impressums-Vorlagen gesehen hast:

„Gemäß § 5 TMG …“

Das Problem dahinter.

Diese Rechtsgrundlage gibt es seit dem 14. Mai 2024 nicht mehr. Das TMG wurde im Zuge des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG) abgelöst. Zugegebenermaßen hat sich dabei auch wirklich nur der Name des Gesetzes geändert, die Vorgaben sind nämlich gleich geblieben.

Wenn du dir also jetzt denkst – „Who cares? DDG oder TMG? Ist am Ende doch alles das gleiche?“  -dann muss ich dich leider enttäuschen! Denn mit dem TMG in deinem Impressum bist du leider schlichtweg abmahngefährdet.

Abmahngefährdet – Was bedeutet eigentlich und werde ich jetzt abgemahnt?

Abmahngefährdet bedeutet so viel wie: Du begehst einen Rechtsverstoß , welcher von einem dazu berechtigten Dritten – bspw. Abmahnanwälte (ja die gibt es wirklich!) – beanstandet werden kann (nicht MUSS). Heißt, ein veralteter Verweis auf das TMG bedeutet nicht automatisch, dass du morgen eine Abmahnung im Briefkasten hast.

Aber: Wenn deine Website rechtliche Pflichtangaben nicht korrekt oder nicht aktuell enthält, kann das rechtlich relevant sein. Und genau deshalb solltest du bei solchen Themen nicht auf KI Systeme, Instagram-Hinweise, Copy-Paste-Vorlagen oder auf das Impressum deiner Mitbewerber:innen zurückgreifen und einfach nur die Angaben ändern.

Stattdessen solltest du lieber auf sichere Quellen zurückgreifen oder das notwendige Geld in die Hand nehmen, und dein Impressum (sowie deine Datenschutzerklärung) rechtlich prüfen lassen. So kannst du dir erst mal den unnötig Ärger sparen.

Bedenke aber: Gesetze ändern sich! Nur weil du dein Impressum heute rechtlich hast prüfen lassen, bedeutet dies nicht, dass es morgen noch rechtlich richtig ist!

Warum sieht man das TMG jetzt trotzdem noch regelmäßig?

Tja. Genau das frage ich mich manchmal auch! Aber es gibt natürlich so einige logische Erklärungen dazu.

1. Das Impressum ist veraltet.

Bedeutet schlichtweg, dass du dein Impressum schon seit Jahren – bzw. mindestens seit 2024 – nicht mehr angefasst und angepasst hast. Das ist vor allem auch für deine potenziellen Kund:innen – die sich mit dem Thema eventuell auskennen – auch ein guter Hinweis darauf, dass du deine Website seit längerem nicht mehr auf Aktualität geprüft hast.

Das betrifft dann oft nicht nur das Impressum. Stattdessen solltest du auch folgende Punkte mal checken:

  • Sind deine Kontaktdaten noch aktuell?
  • Stimmen deine Angebote und Preise?
  • Sind deine Texte noch auf dem aktuellen Stand?
  • Stimmen deine Links oder führen sie ins Leere?
  • Funktionieren deine Kontaktformulare?
  • Sind deine Cookie- und Datenschutzhinweise aktuell?
  • Gibt es noch Inhalte, die du längst nicht mehr anbietest?
  • Funktionieren deine eingebundenen Tools noch so, wie sie sollen?
  • Passt deine Website überhaupt noch zu deinem Business?

Denke immer daran: Eine Website ist kein „einmal fertig und für immer erledigt“-Projekt.

2. Es wurde eine alte Impressum-Vorlage genutzt.

Ich höre leider viel zu häufig, dass nicht nur Personen die ihre Website selbst bauen, auf irgendwelche Vorlagen zurückgreifen. Stattdessen höre, lese und sehe ich momentan immer wieder, dass es auch Webdesigner:innen gibt, die zum Anfang ihrer Selbständigkeit einfach mal Copy-Paste-Templates für ihre Kund:innen angelegt haben und einfach nur die Angaben anpassen.

I mean – go for it. Wir sollten uns alle die Arbeit weitestgehend erleichtern und wenn klare Impressum-Vorlagen ihnen helfen, fair enough! Aber dann müssen diese Vorlagen wenigstens an die aktuellen Gegebenheiten angepasst werden! Schaue also vorher auch mal im Impressum deiner potenziellen Webdesigner:innen vorbei, ob da eigentlich alles aktuell ist oder noch ein TMG-Verweis drin ist. Das würde dir nämlich zeigen, dass die Dienstleister:innen selbst nicht auf dem neusten Stand sind – Finger weg!

3. Das Impressum wurde mit KI generiert!

Es ist kein Geheimnis, dass in 2026 gefühlt alles KI-generiert wird – keine Sorge, diese Zeilen schreibe ich gerade 100% selbst! Also habe ich die Systeme mal auf den Prüfstand gestellt und zum aktuellen Zeitpunkt – 11. September 2026 – spuckt KI noch ein Impressum mit dem TMG Verweis aus. Klar, wenn du richtig gute Prompts sendest, dann kann auch das richtige Ergebnis dabei herumkommen. Aber wenn wir ehrlich sind, werden die meisten Nutzer:innen einfach simpel sagen: ‚Generiere mir mit den Daten xx, yy, zz ein Impressum, welches ich auf meiner Website einbinden kann.

Well, und damit wird dir aktuell noch ein Impressum mit dem netten TMG Verweis ausgestellt.

Aber wie machst du es jetzt richtig?

Angaben und Infos ohne Gewähr! Ich bin Webdesignerin und keine Rechtsanwaeltin.

Aber zum aktuellen Stand – September 2026 – ist keine Angaben zum Gesetz die sicherste Lösung. Denn, die gesetzliche Impressumspflicht verlangt nur bestimmte Informationen von dir: Vor- und Nachname, Adresse, E-Mail, etc. 

Bedeutet im Umkehrschluss, dass du nicht dazu verpflichtet bist den Paragrafen oder das Gesetz zu nennen, welches diese Daten rechtlich einfordert.

Der Vorteil vom weglassen des Gesetzes: Sollte sich der Paragraf oder der Gesetzesname erneut ändern, musst du deine Texte nicht wieder anpassen. Heißt, du musst nur im Blick behalten, ob die rechtlichen Angaben sich ändern, aber nicht auch noch, ob es eine Gesetzesreform gibt.

Wenn du dich jedoch wohler damit fühlst, dass du Angaben zu einem Gesetz in deinem Impressum hast, dann solltest du zumindest von TMG (Tele-Medien-Gesetz) auf DDG (Digitale-Dienste-Gesetz) wechseln. Die richtige Formulierung lautet dann: „Angaben gemäß § 5 DDG“

Wichtig: Eine der beiden Varianten solltest du umsetzten denn ein Stehenlassen des Kürzels „§ 5 TMG“ ist fehlerhaft und bedeutet, dass du weiterhin Abmahngefährdet wärst.

Und jetzt bist du dran.

Öffne deine Website -> Geh ins Impressum.- > Und such nach: TMG

Wenn du dort noch „gemäß § 5 TMG“ findest: Nicht panisch werden. Aber bitte auch nicht einfach ignorieren. Prüfe einfach, ob dein Impressum insgesamt noch aktuell ist und passe den Aspekt TMG entsprechend der beiden Optionen an.

Und danach würde ich direkt noch einen Blick auf den Rest deiner Website werfen. Denn wenn dein Impressum seit 2024 niemand mehr angefasst hat, ist die Wahrscheinlichkeit zumindest nicht völlig abwegig, dass auch an anderen Stellen ein kleines Website-Update nötig wäre.

Du bist dir unsicher, ob deine Website veraltet ist?

Du hast eine Website, bist aber nicht sicher, ob sie eigentlich rechtlich auf dem neusten Stand ist oder noch zu deinem Business passt? Dann musst du nicht automatisch direkt eine neue Website bauen oder den Kopf in den Sand stecken. Stattdessen können wir im Strategischen Klartext gemeinsam, was auf deiner bestehenden Website funktioniert, wo sie Besucher:innen verliert und was du wirklich verändern solltest.

Stina Amke Leuchters

Stina Amke Leuchters

Strategische Webdesignerin fuer Fotograf:innen & Coaches

Hi, ich bin Stina! Strategische Webdesignerin, Strategie-Nerd, Fotografie-Fan und Surfergirl in Indonesien. Ich verbinde Strategie, Klarheit und Webdesign, damit deine Website nicht einfach nur nach dir aussieht, sondern für dein Business arbeitet.

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